Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Anwendungsbereich, ausschließliche Geltung

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) gelten nur für den Verkauf durch DW Reusables (im Folgenden „Verkäufer“) an Kunden mit Sitz in Deutschland. Für den Verkauf an Kunden mit Sitz in anderen Ländern gelten die allgemeinen belgischen Geschäftsbedingungen des Verkäufers.
2. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der AGB. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten auch dann nicht, wenn der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
3. Änderungen und Nebenabreden zu den AGB sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
4. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB ist.

II. Angebot und Vertragsschluss

1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Erfolgt keine solche, gilt die Bestätigung mit der Lieferung und in deren Umfang als erteilt.

2. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

III. Preise

Soweit nicht anders angegeben, sind die vom Verkäufer angebotene Preise freibleibend.

Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung oder, falls eine solche nicht erteilt wird, die in der Rechnung des Verkäufers genannten Preise, sofern der Kunde diesen nicht unverzüglich widerspricht; hinzu kommt die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Die Preise schließen Verpackung und Fracht nicht mit ein.

IV. Liefer- und Leistungszeit

1. Liefertermine oder Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn der Verkäufer sichert sie schriftlich als verbindlich zu.

2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so hat der Kunde – vorbehaltlich der Ziffer IX. – hieraus keine Schadenersatzansprüche.

4. Sofern der Verkäufer sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ½% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind – vorbehaltlich nachfolgender Ziffer IX – ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.

5. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

V. Gefahrübergang, Transportkosten

1. Der Verkäufer liefert ab Werk. Die Gefahr des Untergangs der Kaufsache geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Der Kunde kann verlangen, dass der Verkäufer die Kaufsache gegen Transportschäden oder -verluste versichert.

2. Die Transportkosten einschließlich der Kosten für eine etwaige Transportversicherung hat der Kunde zu tragen.

3. Der Kunde hat für eine Entsorgung des mitgelieferten Verpackungsmaterials nach Maßgabe der Verpackungsverordnung Sorge zu tragen. Eine Rücknahme durch den Verkäufer erfolgt nicht.

VI. Gewährleistung

1. Der Verkäufer gewährleistet, dass die Kaufsache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Aufgrund der Natur der Kaufsache ist ihre Haltbarkeit begrenzt und sind ihre Eigenschaften je nach Benutzungs- oder Lagerbedingungen beeinflussbar. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate ab Gefahrübergang nach vorstehender Ziffer V.1.

2. Werden Gebrauchs-, Lager- oder Montageanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an der Kaufsache vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

3. Der Kunde muss dem Verkäufer Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Kaufsache schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

4. Soweit ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist er nach seiner Wahl zur Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung trägt der Verkäufer die zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises.

5. Ist der Verkäufer zur Nacherfüllung nicht bereit oder in der Lage oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

6. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

7. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Kaufsache und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Der Verkäufer haftet insbesondere – vorbehaltlich Ziffer IX der AGB – nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus vom Verkäufer übernommenen Garantien.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen bleibt die Kaufsache im Eigentum des Verkäufers.

2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Bestehen weitere Forderungen des Verkäufers (etwa aus Kontokorrent), bestimmt sich die Tilgung nach §§ 366, 367 BGB.

3. Gegenüber Dritten hat der Kunde auf das Vorbehaltseigentum in geeigneter Form hinzuweisen, bis dieses erloschen ist. Der Kunde hat den Verkäufer unverzüglich zu informieren, wenn Dritte auf die unter Vorbehaltseigentum stehende Kaufsache zugreifen wollen.

4. Bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufsache hat der Kunde die Kaufsache sorgfältig aufzubewahren und angemessen zu versichern.

5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Rücknahme liegt kein Rücktritt vom Liefervertrag, es sei denn, der Verkäufer erklärt den Rücktritt ausdrücklich.

6. Zwischen den Parteien wird ausdrücklich vereinbart, dass alle Güter vom Auftraggeber, die sich in unseren Lagern und Werkstätten befinden, uns vom Auftraggeber zur näheren Garantie der Zahlung der ausstehenden Summe, einschließlich der bereits gelieferten aber noch nicht bezahlten Güter, als Pfand gegeben werden.

VIII. Zahlung

1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers sofort mit Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

2. Im Falle des Verzuges schuldet der Käufer Verzugszins in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz. Dem Verkäufer bleibt der Nachweis eines höheren Verzugsschadens gestattet.

3. Der Verkäufer ist berechtigt, Lieferungen ganz oder teilweise von Vorauszahlungen auf die Kaufpreisschuld oder Sicherheitsleistungen des Kunden abhängig zu machen.

4. Der Kunde ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen, die nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammen, nur berechtigt, wenn diese Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

IX. Haftungsbeschränkung, Garantie

1. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

2. Der Haftungsausschluss nach Ziffer IX.1. gilt auch für Schadenersatzansprüche statt der Leistung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird.

3. Die unter IX.1. und IX.2. geregelte Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen fahrlässig oder vorsätzlich eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne des § 307 Abs. 2 Ziff. 2 BGB verletzen. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

4. Die unter IX.1., IX.2. und IX.3. geregelte Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen.

5. Hat der Verkäufer eine Garantie für die Beschaffenheit oder die Haltbarkeit der Kaufsache übernommen, bestimmt sich die Haftung insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Übernahme eines Garantieversprechens gemäß § 443 BGB setzt voraus, dass der Verkäufer eine mit „Garantie“ überschriebene Erklärung schriftlich gegenüber dem Kunden abgibt.

X. EDV und Datenschutz

Gemäß dem belgischen Gesetz 08/12/1992 hat der Kunde das Recht auf Einsicht bezüglich der ihn betreffenden Informationen und deren Berichtigung.

XI. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit, Anpassung

1. Für die AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts werden ausgeschlossen.

2. Soweit der Kunde Vollkaufmann i. S. des Handelsgesetzbuches ist, ist Frankfurt am Main ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

3. Sollte eine Bestimmung der AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

4. Die AGB gelten in der jeweils aktuellen Fassung, die auf den Internetseiten des Verkäufers unter www.dwreusables.com abgerufen werden kann.

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